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18.02.2009
Zur Erinnerung an alle aktiven Hockeyspieler möchte ich nochmals auf die Anti-Dopingbestimmungen aufmerksam machen.

Verpflichtungserklärung

Grundsätzlich sind von Dopingkontrollen alle Spieler betroffen, die an der Meisterschaft teilnehmen. Der einzige Unterschied zu einem Nationalkaderspieler ist, daß bei diesem auch jederzeit Trainingskontrollen durchgeführt werden können.

Jeder Kaderathlet und seit heuer auch jeder Bundesligaspieler muss eine Abwesenheit von seinem Wohnort, Arbeitsplatz oder Trainingsort, die länger als 3 Tage andauert, dem ÖHV melden. Bei der Abwesenheitsmeldung ist die genaue Adresse anzugeben. Dies gilt auch für Urlaubsorte und in der ganzen Welt.
Auch ein  bestehender Zweitwohnsitz ist als Wohnadresse anzugeben.
Bei Abwesenheit ein e-mail an Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie sie sehen können schreiben und die geforderten Daten angeben. Bundesligaspieler, die nicht im österreichischen Nationalkader sind, schicken ihre Abwesenheitsmeldung bitte direkt an die NADA  Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie sie sehen können .
In den nächsten Monaten wird die NADA sämtliche österreichischen Fachverbände auf das WADA Kontrollprogramm ADAMS umstellen, weitere Informationen dazu folgen.

Trifft ein Kontrolleur einen Sportler 2 Mal nicht an einem der angegebenen Orte an, muss der Verband den Sportler innerhalb von 24 Stunden stellig machen. Gelingt dies nicht, werden zunächst keine Konsequenzen daraus gezogen. Wird ein Sportler innerhalb von 18 Monaten 3 Mal nicht angetroffen erfolgt automatisch eine Sperre.

Ich möchte noch kurz auf einige Anfragen bezüglich der Medikamentenliste eingehen.

Grundsätzlich ist es wichtig zwischen Wettkampf- und Trainingskontrollen zu unterscheiden.
In der Medikamentenliste steht in der letzten Spalte eine 1 oder 2. Die mit der Zahl 2 versehenen Stoffe dürfen unter bestimmten Umständen eingenommen werden. Mit der Zahl 1 gekennzeichnete Stoffe sind unter allen Umständen verboten.
Bei einer Einnahme zum Zeitpunkt des Wettkampfes ist vom behandelnden Arzt ein Formular auszufüllen und an die NADA weiterzuleiten. Dies muss 21 Tage vor dem Wettkampf erfolgen.
Die Formulare können unter http://www.nada.at/de/menu_2/medizin/ausnahmegenehmigung downgeloadet werden.
Wird ein Medikament nur im Bedarfsfall benötigt, wie zum Beispiel ein „Notfallset“ bei bekannter Allergie, muss auch das vorher beantragt werden.

Richtlinie für Asthma – gültig ab 1.1.2009
Für Beta-2-Agonisten (lang- und kurzwirksame) muss eine Genehmigung nach dem Standardverfahren beantragt werden (nicht wie bisher ein vereinfachtes Verfahren).

Unbedingt beizulegende Unterlagen:
• eine komplette Dokumentation der Krankengeschichte (Zeitpunkt der Erstdiagnose, Verlauf der Erkrankung, zurückliegende Lungenfunktionsmessungen, derzeitige Beschwerden, letzter Arztbrief)
• eine Spirometrie (VC, FEV1), ggf. mit Bronchospasmolyse, (die Spirometrie wird nach der Inhalation eines kurz wirksamen Beta-2-Agonisten wiederholt, um die Reversibilität der Atemflußbehinderung nachzuweisen)
• bei bislang unauffälliger Lungenfunktion: ein Provokationstest (z.B. mit Metacholin, bis zu 5 Stufen entspricht 0,47 mg), um eine Überempfindlichkeit der Atemwege zu bestätigen
• der exakte Name, die fachliche Qualifizierung und die Adresse (inklusive Telefonnummer, Email-Adresse und Faxnummer) des behandelnden Arztes

Weiters möchte ich auf die „Dopingfallen“ Nahrungsergänzungsmittel hingewiesen.
Produkte, die im Handel erworben werden können, sind zu 20% kontaminiert, d.h. eine mögliche Dopingkontrolle könnte mit 20% Wahrscheinlichkeit positiv sein. Selbst wenn auf dem Produkt der verbotene Inhaltsstoff nicht angeführt ist und der Hersteller die Unbedenklichkeit  garantiert, gilt eine positive Probe beim Sportler als Doping.
Wer trotzdem auf solche Produkte nicht verzichten möchte, kann auf www.antidoping.at unter • Liste anabolikafreier Produkte seine Auswahl treffen.
Die dort aufgelisteten Produkte wurden offiziell im Labor getestet und sind zu 0,1 Promill dopingfrei. Eine 100%ige Garantie kann hier jedoch auch nicht gegeben werden.

Unter http://www.nada.at/de/menu_2/medizin/medikamentenabfrage kann man ganz einfach überprüfen, ob ein Medikament erlaubt ist. Wenn man das Medikament unter Medikamentenliste eingibt und kein "Stop" davor steht, so kann man dieses unbedenklich einnehmen.

Spieler, die aus medizinisch Gründen Medikamente einnehmen müssen, die auf der Dopingliste stehen, sind nicht vom doping-code ausgenommen, d.h. der Arzt muß ein alternatives Medikament verschreiben bzw muß die Einnahme beim internationalen Antidopingkomitee beantragt werden. Es genügt also nicht, eine ärztliche Bestättigung vorzulegen, die die Einnahme der Arznei rechtfertigt.

Wer Fragen zu dem Thema hat, dem empfehle ich am besten direkt die Nationale Anti-Doping Agentur am Rennweg 46-50 Top 1, 1030 Wien, Telefonnummer 505 80 35, e-mail Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie sie sehen können , zu kontaktieren.
Natürlich kann sich auch jeder bei Fragen unter Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie sie sehen können an mich wenden.

Dr. Karin Prenner
Verbandärztin

Einige Beispiele für erlaubte Medikamente

 
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