Einberufung des Schiedsrichterkollegiums

26.03.2014

Gemäß Statuten des österreichischen Hockeyverbandes werden alle wahlberechtigten Schiedsrichter am Mittwoch, den 9. April 2014 um 18.30 Uhr in die Kantine des WAC-Platzes, 1020 Wien, Rustenschacherallee 9 geladen. Zweck dieser Versammlung ist die Abstimmung über einen Wahlvorschlag eines Schiedsrichterreferenten aus der Mitte des Schiedsrichterkollegiums für die Generalversammlung des österreichischen Hockeyverbandes am 5.5.2014

Art 36: Schiedsrichterkollegium

(1) Das Schiedsrichterkollegium ist die Gesamtheit aller Schiedsrichter. Als wahlberechtigte Schiedsrichter gelten jene Personen, die nachfolgende Bedingungen erfüllen:

1. Vollendung des 18. Lebensjahres und

2. positiv abgelegte Schiedsrichterprüfung.

(2) Das SRK hat das Recht, aus seiner Mitte der GV maximal drei Personen als Schiedsrichterreferenten zur Wahl vorzuschlagen. Die GV muss eine der drei vorgeschlagenen Personen wählen.

(3) Zur Erstellung des Wahlvorschlags gem. Abs. 2 hat, mindestens drei Wochen vor der anberaumten GV eine Sitzung des SRK stattzufinden. Es sind sämtliche Schiedsrichter unter Angabe des Zwecks ordnungsgemäß zu laden. Die Versammlung ist nur stimmberechtigt, wenn mindestens zehn Schiedsrichter anwesend sind. Es herrscht Stimmzwang und die Abstimmung ist geheim durchzuführen.

Im Anschluss daran ab 19 Uhr findet eine Sitzung des ERWEITERTEN Schiedsrichter- und Regelausschusses statt. Zu dieser Sitzung sind die stimmberechtigten Vereinsschiedsrichterreferenten oder deren Vertreter bzw. die Vereinspräsidenten herzlich eingeladen. Ich ersuche um Übersendung eurer Punkte zur Tagesordnung bis spätestens 4.4.2014, danach wird die Tagesordnung versendet.

Mit freundlichen Grüßen

Eilmer Thomas