Grundsätze und Richtlinien für Schüler von Schulmodellen für Leistungssportler
Jugendliche, die eines der Schulmodelle für Leistungssportler in der Oberstufe besuchen, werden sowohl sportlich als auch schulisch spezielle Organisationsstrukturen geboten. Sämtliche Maßnahmen haben das Ziel, Leistungssport- bzw. Hochleistungssportkarrieren neben der schulischen Ausbildung zu ermöglichen und zu fördern.
Die jugendlichen Leistungssportler akzeptieren nachfolgende Rechte und Pflichten:
1. Pflichten der Schüler
a) Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit
Damit die angestrebten, sportlichen Leistungsziele erreicht werden können, wird von jedem (r) Schüler (in) erwartet:
- Hohe Trainings- und Wettkampfeinstellung
- Hohe Kooperationsbereitschaft mit den Trainern
- Steigende Leistungstendenz (unter Berücksichtigung von individuellen Entwicklungsmöglichkeiten, biologischen Entwicklungsrückständen, akuten Verletzungen und daraus resultierenden Rehabilitationsphasen u.a.m.)
- Führung eines exakten Trainingsbuches (inkl. Wettkampferfolgen)
- Berücksichtigung folgender sportlicher Grundsätze:
aa) Bei sämtlichen Trainings- u. Wettkampfterminen ist pünktliches Erscheinen notwendig.
bb) Neben dem Besuch fachlich geleiteter Trainingseinheiten wird von den Schülern auch die Bereitschaft zu eigenständigem Training (passend zum Trainingsaufbau bzw. Trainingsplan) erwartet.
cc) Von allen Schülern wird auch während der Schulferien ein auf das sportliche Saisonziel abgestimmtes Trainings- u. Urlaubsverhalten erwartet.
b) Entwicklung der schulischen Leistungsfähigkeit
Gegenüber der Regelschule ist die Oberstufenschulzeit von 4 auf 5 Jahre verlängert, die allgemeinen Leistungsanforderungen sind jedoch nicht herabgesetzt. Von den Schülern ist sowohl großer schulischer Einsatz als auch hohe Kooperationsbereitschaft mit dem Lehrkörper notwendig, um sportliche und schulische Ausbildungsziele zu vereinbaren.
c) Teilnahme an einer ÖHV Schiedsrichter-Ausbildung
d) Teilnahme an einer ÖHV Übungsleiter-Ausbildung
2. Schulorganisation
Während des Schulunterrichts gilt das österreichische Schulunterrichtsgesetz bzw. innerhalb der Schule die entsprechende Hausordnung.
Für die Schüler gilt zusätzlich folgende Regelung: Für sportliche Einsätze ist eine Freistellung vom Unterricht grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt möglich, soferne es dafür eine sportliche Begründung gibt und das schulische Leistungsvermögen darunter nicht in einem Maß leidet, daß ein positiver Jahresabschluß unrealistisch erscheint.
3. Spezielle schul-sport-organisatorische Grundsätze bei Fehlverhalten
Die Lebensweise und das Auftreten der Schüler in der Öffentlichkeit sollte den speziellen, sportspezifischen Anforderungen an Leistungssportler gerecht werden.
Auf folgende Punkte sollten Leistungssportler besonderen Wert legen:
- ausreichenden Schlaf
- abgestimmte Ernährung
- sportlich "faires" Verhalten beim Wettkampf und im Training
- der Gebrauch pharmakologischer Substanzen, die auf der Dopingliste stehen, ist verboten
- Alkohol- u. Nikotinkonsum sind verboten
Schulische Probleme
Im schulischen Bereich werden bei auftretender Schwächen (als Folge umfangreicher Sporteinsätze) vorerst Förderstunden verpflichtend angeordnet. Entwickelt sich die schulische Leistung weiter unzureichend, kann von der Schule (Direktor, Ausbildungskoordinator) eine Schwerpunktverschiebung auf Kosten der Trainingszeit angeordnet werden. Desgleichen können Schulfreistellungen untersagt werden.
Erbringt der Schüler keinen positiven Jahresabschluss, so treten von schulischer Seite die üblichen Konsequenzen (Wiederholungsprüfung mit oder ohne Aufstiegsklausel) in Kraft. In der 5. Klasse wird eine Klassenwiederholung nicht gestattet. Bei allen anderen Klassenwiederholungen (6., 7., 8., u. 9. Klasse) ist eine positive Zustimmung (Direktor, Ausbildungskoordinator) notwendig.
4. Gesundheitliche und sportliche Probleme
Treten während der ersten drei Schuljahre derart schwerwiegende gesundheitliche Probleme auf, dass eine deutliche Einschränkung der zukünftig möglichen Trainingszeit u. -belastung zu erwarten ist, so ist eine Versetzung in eine Parallelklasse der Regelschule (mit den notwendigen Einstufungsprüfungen) realistisch.
Für Schüler der 8. und 9. Klasse, die aus gesundheitlichen Gründen kein regelmäßiges und zielorientiertes Leistungstraining durchführen können, werden vom jeweiligen Sportverband und von der Schule sinnvolle Ersatztätigkeiten gesucht (Betreuertätigkeit, Schiedsrichterausbildung und - tätigkeit, Lehrwarteausbildung,...) Die für Trainingszwecke vom Schulunterricht freigehaltene Zeit muss in jedem Fall zielgerichtet und sinnvoll genutzt werden.
Solange ein Schüler mit dem geforderten Engagement und unter Einhaltung der vorgegebenen Richtlinien trainiert, ist ein Verbleib im Schulversuch auch bei stagnierender Leistungsfähigkeit sichergestellt. Jedoch bei disziplinären Verstößen (Drogen, Alkohol, Nikotinkonsum, usw.) und mangelnder sportlicher Einstellung, kann eine sofortige Versetzung in eine Regelschule beschlossen werden.